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Sabrina Rach

Adresse: Tsingtauer Str, 23, 81827 München

Telefon: 0176 24 90 14 16

               

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Angaben gemäß § 5 TMG

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Firma: Sabrina Rach | Dotties Pfoten

Adresse: Tsingtauer Str, 23, 81827 München

Email: sabrina@dotties-pfoten.net

Web: www.dotties-pfoten.net

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AGB´s



Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeine Regelungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die zwischen Sabrina Rach - Dotties Pfoten  - (im Folgenden: „Anbieter = AB“) und dem Tierhalter (im Folgenden: AG) geltenden Bedingungen für die vom AB im Rahmen dieses Dienstvertrag angebotenen Leistungen und Preise. Der Dienstvertrag umfasst die Dienstleistung zur Betreuung von Haustieren in den Häusern und Wohnungen des AG. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese durch den AB schriftlich bestätigt wurden.


2. Vertragsschluss

2.1 Die Rechtsbeziehungen der Parteien bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag (§ 611 BGB).

2.2 Die Angaben des AB auf der Website „www.dotties-pfoten.net“ sowie auf Werbeflyern stellen grundsätzlich kein verbindliches Angebot (§ 145 BGB) dar.

2.4 Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, sobald der AB das Angebot des AG annimmt. Der Endpreis ist von dem Betreuungspaket, dem Wohnort und abhängig. Sonderleistungen, die nach Abschluss des Vertrages entstehen, werden nach der aktuellen Preisliste abgerechnet.


3. Vertragserfüllung

3.1 AG und  AB vereinbaren zum Kennenlernen und vor der ersten Katzenbetreuung ein persönliches Gespräch am Ort der Leistungserbringung. Dieses ist für den AG kostenlos und unverbindlich. Der AN behält sich das Recht vor, auffällige (z.B. beißwütige) Katzen nicht zu betreuen.

3.2 Der AB verpflichtet sich, die Betreuung einer oder mehrerer Katzen gemäß den vertraglichen aufgeführten Leistungen für den vereinbarten Zeitraum zu übernehmen. In dem Vertrag werden individuell abgestimmte Tätigkeiten zur Katzenbetreuung und Tätigkeiten im Haushalt des AG (wie z.B. Blumen gießen, Lüften der Räumlichkeiten, Briefkasten leeren) festgehalten.

3.3 Soweit der AB aus einem Grund, den er nicht zu vertreten hat, an der Betreuung der Katze(n) verhindert ist, behält sich der AB vor, einen von ihm bestimmten Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.

3.4 Der AG stellt die notwendigen Schlüssel vor Betreuungsantritt zur Verfügung. Der AB verpflichtet sich nach Beendigung der Betreuung alle anvertrauten Schlüssel zurückzugeben und während der Betreuung sicher und vor dem Zugriff Dritte geschützt zu verwahren. Personen, die während der Abwesenheit zusätzlich noch Zugang zu dem Haus/der Wohnung des AG haben, sind namentlich im Vertrag zu nennen.

3.5 Der AG ist verpflichtet, für den Zeitraum der Betreuung ausreichend Futter, Katzenstreu sowie benötigte Medikamente zur Verfügung zu stellen. Der AB ist berechtigt zwingend notwendiges Material zu beschaffen. Die Kosten sind vom AG zu tragen. Die zuzüglichen Kosten durch den Mehraufwand werden dem AG in Rechnung gestellt.   


4. Gesundheit, Verhalten, Krankheit

4.1 Der AG versichert dem AN, dass seine Katze(n) nicht gefährlich ist/sind, frei von ansteckenden Krankheiten ist/sind, die Katze(n) die notwendigen Impfungen erhalten haben und entwurmt sind (insbesondere bei Freigängern). Über eventuelle Erkrankungen ist der AB vor der Beauftragung zu unterrichten.

Weiterhin verpflichtet sich der AG, dem AN alle charakterlichen, gesundheitlichen und körperlichen Eigenschaften der Katze(n) mitzuteilen.

4.2 Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle einer plötzlichen Erkrankung der Katze(n) der im Vertrag genannte Tierarzt kontaktiert wird. Der AN ist berechtigt, die Katze(n) bei einem Tierarzt seiner Wahl vorzustellen, wenn der genannte Tierarzt nicht erreichbar ist oder eine Angabe im Vertrag nicht vorhanden ist. In solch einem Fall erklärt sich der AG damit einverstanden, dass alle notwendigen Daten von der/den Katze(n) an den Tierarzt weitergegeben werden dürfen. Der AG bzw. die Vertrauensperson wird informiert. Alle entstehenden Kosten (ärztliche Behandlung, Operationen, Medikamente usw.) gehen zu Lasten des AG. Zuzüglich wird der Mehraufwand dem AG in Rechnung gestellt.

 

6. Erreichbarkeit und Änderungen

6.1 Der AG hinterlässt eine Telefonnummer, unter der er während seiner Abwesenheit zu erreichen ist oder benennt eine Vertrauensperson für den Notfall. Sollten sich zwischenzeitlich für die Durchführung der Betreuung wichtige Änderungen (z.B. Tierarztwechsel etc.) ergeben haben, muss dies der AG dem AN umgehend mitteilen.


7. Sorgfaltspflicht

7.1 Der AN verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Katze(n) liebevoll und mit größter Sorgfalt. Der AN verpflichtet sich weiterhin, die ihm anvertrauten Wohnungen und Häuser mit Sorgfalt zu betreten und auf den Erhalt des Hausrats zu achten. Der AN verpflichtet sich, unbefugten Dritten keinen Zutritt zu gewähren.

7.2 Für den AG ist es erforderlich, alle notwendigen Informationen zur Betreuung und Versorgung der Katze(n) mitzuteilen.


8. Bezahlung

8.1 Das im Vertrag vereinbarte Entgelt wird, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, spätestens eine Woche vor Betreuungsbeginn fällig. Die Beträge sind in bar zu begleichen oder unmittelbar zu überweisen. Vom AB verauslagte Aufwendungen werden gegen Vorlage und Rechnung zur Zahlung fällig.


9. Rücktrittsrecht

9.1 Der AN hat das Recht, Aufträge ohne Begründung abzulehnen. 

9.2 Bei Vorliegen außerordentlicher Umstände, wie z.B. Unehrlichkeit bei den Vertragsangaben, kann vom Vertrag zurückgetreten werden.

9.3 Bei dem Vertragsrücktritt ab 5 Tage vor Betreuungsbeginn durch den AG, ist eine Aufwandsentschädigung von 30% des Betreuungspreises fällig.


10 Haftung

10.1 Der AN wird während des Betreuungszeitraumes nicht Tierhalter (im Sinne von § 833 BGB). Die Tierhaltergefährdungshaftung verbleibt beim AG. Der AG haftet jederzeit für alle von seiner(n) Katze(n) verursachten Schäden.

10.2 Für Schäden, die an der/(den) Katze(n) entstehen, wird die Haftung des AN beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch unrichtige Angaben des AG entstehen haftet der AG. Sollte die Katze(n) während der Betreuungszeit ohne Verschulden des AN erkranken oder versterben, ist die Haftung des AN ausgeschlossen. Durch die Katze(n) verursachte(n) Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden während des Betreuungszeitraums, gehen zu Lasten des AG. Für Freigängerkatzen übernimmt der AN keine Haftung.

10.3 Bei Verlust eines überlassenen Schlüssels haftet der AN ausschließlich für die Neubeschaffung des Schlüssels und nicht für den Austausch von Schließzylindern und Schlössern. Eine Haftung für die erhaltenen Schlüssel ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Schlüsselrückgabe nicht persönlich erfolgt, sondern über Dritte oder per Einwurf in einen Briefkasten.

10.4 Für Schäden am Hausstand haftet der AN nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.5 In Notfällen ist der AN berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker-Notdienste etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) zu rufen. Die dabei entstandenen Kosten sind vom AG zu begleichen.

10.6 Der AG trägt dafür Sorge, dass in seinem Hausstand alle Wertgegenstände unter Verschluss genommen werden. Für Verluste haftet der AN nicht.


11 Datenschutz

11.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung persönlicher Daten. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) handelt der AB nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden beim AB elektronisch gespeichert.

11.2 Personenbezogene Daten werden nur im Notfall an zuständige Behörden (z.B. Polizei) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben.


Schlussbestimmungen

Der AG bestätigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN gelesen und akzeptiert zu haben. Mit der Unterschrift auf dem Vertrag sind sie die AGB´s wirksam einbezogen worden. Die Endpreise werden im Vertrag oder durch die aktuelle Preisliste geregelt. 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Dieser Vertrag gibt die Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern hinsichtlich des Vertragsgegenstands vollständig wieder; Nebenabreden sind nicht getroffen.

Soweit nicht in diesem Vertrag oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorgesehen ist, ist kein Vertragspartner berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners seine Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten ganz oder teilweise abzutreten oder sonst zu übertragen.

Dieser Vertrag begründet keine Rechte Dritter. Keine Handlung oder Unterlassung oder anderes Verhalten eines Vertragspartners gilt als stillschweigend erklärter Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag oder als Duldung einer Pflichtverletzung.

Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.


Stand: Februar 2018



 




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Quelle: eRecht24


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Quelle: eRecht24


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